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Corona Schutzkonzept per 01.03.2021
26.02.2021

Schutzkonzept für den Trainings-/Spielbetrieb ab 01. März 2021

Version / Ersteller           01.03.2021 / Theo, Widmer, Corona-Beauftragter

Neue Rahmenbedingungen

Der Bundesrat hat am 24. Februar 2021 erste Lockerungsschritte beschlossen, die auch den Sport betreffen und ab dem 1. März 2021 bis vorerst 31. März 2021 gelten. Nächste Öffnungsschritte werden ev. am 22. März erfolgen

Sportaktivitäten im Freien ohne Körperkontakt in Gruppen bis höchstens 15 Personen sind auf Sportanlagen wieder erlaubt. Für Kinder und Jugendliche mit Jahrgang 2001 oder jünger gelten mit Ausnahme des Zuschauerverbots im Sport keine Einschränkungen, Trainings/Trainingsspiele sind erlaubt.

Trainings-/Spielbetrieb beim FC Pfäffikon:

  • Jahrgänge 2001 und jünger, keine Einschränkungen, Wettkämpfe erlaubt
  • Jahrgänge 2000 und älter, Training nur in Gruppen à max. 15 Personen und ohne Körperkontakt, Wettkämpf nicht erlaubt.
  • Wettkämpfe, kein gemeinsames aufs Spielfeldlaufen, Shakehands und Torjubelrituale (Umarmungen etc.)
  • Garderobenbenützung und Duschen ist möglich, im Barzloo und in den Hallen der Gemeinde.
  • Maskenpflicht, in den Innenräumen also im Garderobengebäude und den Hallen gilt die Maskenpflicht, das gilt auch für die Trainings in der Halle mit den Juniorinnen/Junioren E und älter.
  • Im Freien, Jahrgänge 2001 und jünger müssen im Training/Spiel keine Maske tragen, Jahrgänge 2000 und älter müssen im Training entweder genügend Abstand haben oder eine Maske tragen.

Bei den Trainingsspiele dürfen Eltern nicht am Spielfeldrand stehen, wenn dann nur ausserhalb der Anlage.

Begleitpersonen dürfen sich lediglich beim Bringen und Abholen der Kinder auf der Anlage aufhalten.

1. Nur symptomfrei ins Training und an Spiele

Personen mit Krankheitssymptomen dürfen NICHT am Trainings- und Spielbetrieb teilnehmen und nicht als Zuschauer anwesend sein. Sie bleiben zu Hause, und klären mit dem Hausarzt das weitere Vorgehen ab.

2. Abstand halten

Rund um den Fussball sind 1.5 Meter Abstand so gut als möglich einzuhalten, kein Shakehands etc.

3. Gründlich Hände waschen/desinfizieren

Händewaschen spielt eine entscheidende Rolle bei der Hygiene. Wer seine Hände vor und nach dem Training gründlich mit Seife wäscht, schützt sich und sein Umfeld! Im Barzloo steht beim Ein/Ausgang Desinfektionsmittel.

4. Präsenzlisten führen

Enge Kontakte zwischen Personen müssen auf Aufforderung der Gesundheitsbehörde während 14 Tagen ausgewiesen werden können. Um das Contact Tracing zu vereinfachen, führt der Verein, jeder Trainer/Trainerin für sämtliche Trainings/Spiele eine Präsenzliste aller anwesenden Personen (Spieler und Trainer). Die Präsenzliste behält jeder Trainer bei sich und bewahrt diese mind. 2 Wochen auf.

Für die Vollständigkeit und die Korrektheit der Listen vom Training ist der Trainer verantwortlich! Diese Liste müsst ihr mir bei einem Corona Fall abgeben können. Die Präsenzliste muss vorgewiesen werden können!

5. Bestimmung Corona-Beauftragte/r des Vereins

Jede Organisation, welche Trainings oder Spiele durchführt, muss eine/n Corona-Beauftrage/n bestimmen. Diese Person ist dafür verantwortlich, dass die geltenden Bestimmungen eingehalten werden. Beim FCP ist das Theo Widmer. Bei Fragen darf man sich gerne direkt an mich wenden (Tel. 079 277 59 04 oder sekretariat@fcp.ch)

6. Schutzkonzept FC Pfäffikon

Das Schutzkonzept vom FC Pfäffikon muss jede/r Trainerin/Trainer bei allen Trainings und Spielen mit der Mannschaft bei sich haben und jederzeit vorweisen können.

Pfäffikon 26.02.2021                                                                                  

Ort und Datum                                                                    Vorstand FC Pfäffikon