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Vorbemerkung: Um die Schreibweise zu vereinfachen, wurde für alle Formulierungen die maskuline Form angewendet. Die Aussagen gelten selbstverständlich in gleichem Masse auch für Frauen.

1. AUFTRAG

Artikel 2 der Statuten enthält grundsätzliche Aufträge, aus denen die Vereinsziele hervorgehen. Darüber hinaus anerkennt der Vorstand auch allgemeine soziale Aufträge (Jugendarbeit, Jugendförderung, Bildung eines tragfähigen sozialen Netzes) gegenüber allen Mitgliedern.

 

2. ZIELE

2.1 Vereinsziele

  • Die sportlichen wie auch die gesellschaftlichen Aufträge sind erfüllt.
  • Der FCP geniesst in der Gemeinde und bei den benachbarten Fussballvereinen ein hohes Ansehen.
  • Sämtliche Mannschaften und Schiedsrichter des FCP sind in den Gesamtverein gut integriert.
  • Der FCP führt gut strukturierte Juniorenmannschaften, welche den fussballerischen Nachwuchs des Vereins sicherstellen.
  • Die Finanzen des FCP sind ausgeglichen.

2.2 Mannschaftsziele

  • Die 1. Mannschaft hat ihren festen Platz in der 2. Liga.
  • Die 2. Mannschaft spielt in der 3. Liga.
  • Die 3. Mannschaft steht dem eigentlichen Breitensport offen - sie bietet die Möglichkeit einer sportlichen Betätigung, verbunden mit der Pflege der Kameradschaft.
  • Die Frauenmannschaft spielt in der 2. Liga.
  • Bei den Senioren und den Veteranen stehen die sportliche Leistung und die Pflege der Kameradschaft in einem ausgewogenen Verhältnis zueinander.

2.3 Juniorenziele

  • Jedem Kind, welches die körperlichen und geistigen Voraussetzungen erfüllt, wird die Möglichkeit geboten, einer Juniorenmannschaft des FCP beizutreten.
  • Im Kinderfussball stehen die nicht leistungsorientierte Freude am Spiel und die technische Grundausbildung im Vordergrund.
  • Im Juniorenfussball wird der sportliche Erfolg gefördert. Eine Mannschaft jeder Alterskategorie spielt mindestens in der Promotionsklasse.
  • Im Juniorenbereich wird den sozialen Aspekten (Suchtproblematik, Sozialverhalten) besondere Beachtung geschenkt

 

3. ZIELERREICHUNG

  • Der FCP entrichtet keine Auszahlungen an einzelne Spieler. Bei einem Spielertransfer kann dem entlassenden Verein eine Entschädigung an die Ausbildungskosten ausgerichtet werden
  • Sämtlichen Aktivmannschaften sowie den Juniorenmannschaften werden qualifizierte Trainer zur Verfügung gestellt.
  • Durch solide Ausbildung und regelmässige Weiterbildung wird eine hohe Kompetenz der Trainer erreicht und erhalten.
  • Entsprechend der vorhandenen Möglichkeiten werden für sämtliche Mannschaften geeignete Trainingsgelegenheiten sichergestellt. Bei Engpässen wird der 1. Mannschaft Priorität eingeräumt.
  • Die Aktivmannschaften werden finanziell im Rahmen der Möglichkeiten des Vereins unterstützt - die 1. Mannschaft wird dabei prioritär behandelt.
  • Der Verein betreibt eine weitsichtige Finanzplanung und handhabt eine gezielte Ausgabenkontrolle.
  • In den Juniorenmannschaften werden die Junioren auf eine aktive Vereinsmitgliedschaft vorbereitet. Sie fördern die Identifikation mit dem Verein sowie die Bereitschaft, für das Vereinsleben Mitverantwortung zu übernehmen.

 

4. ZIELKONTROLLE

  • Die Zielkontrolle erfolgt mindestens jährlich anlässlich einer Vorstandssitzung.

 

5. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

  • Das vorstehende Leitbild wurde an der ausserordentlichen Generalversammlung vom 30. Mai 1994 genehmigt und in Kraft gesetzt. An der Generalversammlung vom 1. Mai 2002 wurden sprachliche Anpassungen an die revidierten Statuten gutgeheissen und an der Generalversammlung vom 7. März 2013 weitere kleine Änderungen genehmigt.